| |
Was ist Chiropraktik?
|
Die Chiropraktik befasst sich mit der Diagnose, der Behandlung und der Vorbeugung von Funktionsstörungen und Schmerzen im Bewegungsapparat sowie mit den biomechanischen und neurophysiologischen Folgen dieser Beschwerden. Der Bewegungsapparat umfasst sämtliche Gelenke, Muskeln und Bänder des Körpers, einschliesslich der Wirbelsäule.
Mit chiropraktischer Behandlung werden Beeinträchtigungen der Beweglichkeit behoben, aber auch Muskelverkrampfungen und Schmerzen gelindert, die daraus entstehen.
|
| |
|
Chiropraktik und Krankenkasse
Die Leistungen des Chiropraktors werden von der Grundversicherung der Krankenkassen (obligatorische Versicherung), von den Unfallversicherungen, der Invaliden- und der Militärversicherung ohne vorgängige Überweisung einer anderen Medizinalperson – etwa des Hausarztes – bezahlt.
Wenn Sie beim Abschluss Ihrer Krankenkasse auf die Möglichkeit der freien Arztwahl verzichtet haben, entscheiden der Hausarzt oder Ihre «HMO» (Gesundheitszentrum der Krankenkasse), ob Sie zulasten der Krankenkasse einen Chiropraktor aufsuchen dürfen. Chiropraktik wird in einer steigenden Zahl von Fällen erfolgreich angewendet. Es ist unwahrscheinlich, dass der Hausarzt oder die «HMO» den Zugang zur Chiropraktik verwehren. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich als Mitglied an Ihre Patientenvereinigung Pro Chiropraktik.
www.prochiropratica.ch |
| |
Geschichte der Chiropraktik
Die Geschichte der Chiropraktik begann vor über 100 Jahren in den U.S.A, als Daniel David Palmer, (1845-1913) und später sein Sohn Bartlett Joshua Palmer (1882-1961) seine chiropraktische Theorie der Krankheitsentstehung postulierte, indem er die Funktion des Nervensystems mit Funktion der Wirbelsäule in Zusammenhang brachte. Die Funktion der Wirbelsäule bestimmt die Funktion des Nervensystems, und die wiederum bestimmt das Funktionieren des Körpers. |
| |
Chiropraktik in der Schweiz
Ende der zwanziger Jahre kehrten die ersten Schweizer Chiropraktoren von ihrer Ausbildung aus den USA in die Schweiz zurück und erzielten Behandlungserfolge bei zahlreichen Patienten, die mit herkömmlichen Methoden zuvor erfolglos behandelt worden waren.
1939 entschieden sich die Zürcher Stimmbürgerschaft nach leidenschaftlich geführten Abstimmungskampf, die Chiropraktoren zur Krankenbehandlung zuzulassen. Der Entscheid des Zürcher Volks war eine Kundgebung des Vertrauens in die fachliche Kompetenz der Chiropraktoren und in den therapeutischen Wert ihres Verfahrens. Er hatte wegweisenden Charakter für die Zulassung der Chiropraktoren in der ganzen Schweiz.
1962 reichte die Patientenorganisation “Pro Chiropraktik” eine Petition mit 394 390 Unterschriften ein. Es wurde verlangt, dass anlässlich des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes KUVG die Chiropraktik Pflichtleistung der Krankenkassen werde.
2007 wurde die Chiropraktik neben den bekannten medizinischen Berufen ins eidgenössisch medizinische Gesetzbuch (medGB) anerkannt.
Im Herbst 2008 haben die ersten Studenten ihr Studium der Chiropraktik an der Universität Zürich aufgenommen. Heute ziehen Patienten Nutzen aus einer wissenschaftlich fundierten Chiropraktik und einer immer erfolgreicheren Zusammenarbeit mit den anderen medizinischen Disziplinen: Die Chiropraktik ist eine Alternative oder eine Ergänzung zu den medikamentösen und chirurgischen Behandlungen zahlreicher Krankheiten und Beschwerden des Bewegungsapparates. |
| |
|
|